ETS II und Holzheizungen: Was bedeutet das für Haushalte?
Es wird erwartet, dass das neue europäische Emissionshandelssystem ETS II ab 2027 in Kraft tritt. Ziel dieser Regelung ist es, die CO₂-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudewärmesektor zu senken. Viele Hausbesitzer fragen sich daher schon jetzt, was das konkret für ihre Heizkosten bedeutet. Besonders häufig hört man die Sorge: „Gilt das auch für Holz- oder Pelletheizungen? Müssen wir dafür künftig Emissionszertifikate kaufen?“ In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Fakten für Holzheizer zusammen.

Gilt ETS II auch fürs Heizen mit Brennholz und Pellets?
Das neue europäische Emissionshandelssystem ETS II, eingeführt durch die Richtlinie (EU) 2023/959, erweitert den bisherigen Emissionshandel auf Brenn- und Kraftstoffe im Gebäude- und Straßenverkehrsbereich. Es betrifft daher in erster Linie Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden – also mit Gas, Heizöl oder Kohle.
Viele Haushalte fragen sich inzwischen, ob ETS II vielleicht auch das Heizen mit Holz und Pellets betreffen könnte. Die klare Antwort lautet: Nein – ETS II gilt nicht für Brennholz, Pellets oder andere Formen von Biomasse.
Während das Heizen mit Gas oder Öl aufgrund der neuen EU-Vorgaben künftig teurer wird, bleiben Holz- und Biomasseheizungen von dieser Verpflichtung ausgenommen. Für viele Haushalte bedeutet das: Heizen mit Holz bleibt nicht nur erlaubt, sondern entwickelt sich mehr denn je zu einer nachhaltigen und kostensicheren Alternative.
Warum Holz nicht von ETS 2 umfasst ist?
- Holz wird als erneuerbare und CO₂-neutrale Energiequelle Das CO₂, das beim Verbrennen freigesetzt wird, entspricht jener Menge, die der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat.
- Stammt das Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft, gilt seine Klimabilanz als ökologisch vertretbar. Aus diesem Grund nimmt die EU Holz aus dem ETS-II-System ausdrücklich aus.
- Holz ist nicht auf der Liste der regulierten Brennstoffe innerhalb von ETS II enthalten.
- Das bedeutet: Für Brennholz fallen keine Emissionszertifikate an. Diese Ausnahme gilt für folgende Formen fester Biomasse: Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen, Hackschnitzel, Sägespäne, Holzabfälle und Restholz – auch zu Pellets, Briketts oder anderen Formen gepresst, sowie Bambus.
- ETS II richtet sich nicht an private Haushalte, sondern an Großhändler von fossilen Brennstoffen – also an Unternehmen, die mit Gas, Heizöl oder Kohle handeln.
Worauf wird sich ETS II beziehen?
Das neue System betrifft klassische fossile Brennstoffe wie Gas, Kohle und Heizöl – also Energieträger, bei deren Verbrennung CO₂ freigesetzt wird, ohne dass es einen natürlichen Ausgleich gibt. Die Emissionszertifikate müssen dabei nicht von den Haushalten selbst bezahlt werden, sondern von den Lieferanten dieser Brennstoffe. Da sich deren Kosten dadurch erhöhen, werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit an die Verbraucher weitergegeben. In der Praxis heißt das: Heizen mit Gas oder Kohle wird ab 2027 schrittweise teurer werden.
Was bedeutet das für Haushalte?
- Für Holz- und Pelletheizungen entstehen durch ETS II keine zusätzlichen Kosten.
- Holz und Pellets bleiben auch langfristig preislich im Vorteil gegenüber Gas oder Kohle.
- Wer auf Biomasse setzt, entscheidet sich weiterhin für eine stabile und umweltfreundliche Heizform.
Brennholz bleibt eine Heizlösung mit Zukunft
ETS II ist Teil des europäischen Übergangs zu klimafreundlicher Energie – bis 2050 sollen fossile Brennstoffe schrittweise zurückgedrängt werden. Während Gas und Öl dadurch spürbar teurer werden, bleibt Holz eine leistbare, umweltfreundliche und rechtlich abgesicherte Alternative. Für Haushalte heißt das: Heizen mit Holz zählt auch in den kommenden Jahren zu den zuverlässigsten Lösungen – sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch.
